Köln/Berlin Worauf Werkstudenten achten müssen

Köln/Berlin · Mit Jobs, die nah am Studienfach sind, können sich Studenten den Berufseinstieg erleichtern.

 Studenten verfolgen eine Vorlesung. Werkstudenten können die Theorie aus Seminar und Vorlesung gleich praktisch ausprobieren und haben es dadurch später beim Berufseinstieg oft leichter.

Studenten verfolgen eine Vorlesung. Werkstudenten können die Theorie aus Seminar und Vorlesung gleich praktisch ausprobieren und haben es dadurch später beim Berufseinstieg oft leichter.

Foto: dpa/Oliver Berg

(dpa) Werkstudenten können die Theorie aus Seminar und Vorlesung gleich praktisch ausprobieren und haben es dadurch später beim Berufseinstieg oft leichter. Denn wer bereits in einem Unternehmen gearbeitet hat, den könne man viel besser einschätzen, als jemanden, den man nur zum Bewerbungsgespräch trifft, sagt Benjamin Roos, Gründer des Personaldienstleisters Studitemps.

Passende Jobangebote finden Studenten etwa an Schwarzen Brettern in den Hochschulen, durch Mund-zu-Mund-Propaganda, auf Internetportalen oder bei den studentischen Arbeitsvermittlungen der Studentenwerke.

In jedem Fall sollten Studierende auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen, rät Stefan Grob vom Deutschen Studentenwerk. Darin sollten die Anzahl der wöchentlichen Stunden und die Höhe des Verdiensts festgehalten werden.

Auch für Studenten gelten die gesetzlichen Mindeststandards für Lohnhöhe, Arbeitszeiten, Beginn und Ende der Beschäftigung. „Für Studierende gilt beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro genauso wie der Anspruch auf Erholungsurlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“, sagt Manuela Conte, Bundesjugendsekretärin beim Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB).

Wichtig sei vor allem, dass das Studium die Hauptsache bleibt. Denn dann müssen Werkstudenten keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das heißt konkret: Sie dürfen insgesamt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. „Ausnahmen von der 20-Stunden-Regelung – etwa in der vorlesungsfernen Zeit, in Abendstunden und an den Wochenenden – sind immer mit der Krankenkasse zu besprechen“, rät Stefan Grob vom Studentenwerk.

Werkstudent kann man unabhängig vom monatlichen Verdienst sein. Für viele Studierende gibt es aber trotzdem Obergrenzen: Mit Bafög gilt beispielsweise eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro pro Monat. Wer in der Krankenkasse der Eltern familienversichert ist, darf monatlich nicht mehr als 450 Euro mit einem Minijob verdienen.

Wer seinem Arbeitgeber über das Studium hinaus treu bleiben will, sollte ein paar Regeln beachten. Bei Werkstudenten zählen Motivation, gute Ideen und Verlässlichkeit, sagt Benjamin Roos. Die Aufgaben können anfangs einfach oder langweilig sein. Wer Einsatz zeigt, bekomme aber oft schnell anspruchsvollere Jobs. Zudem sollte der Arbeitgeber mit dem Werkstudenten planen können: Mit Ausnahme der Prüfungszeiten sollte er daher mindestens zwölf, besser 16 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen.

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