Arbeitsrecht Home-Office ist nicht verpflichtend

Berlin · Wer trotz Arbeitgeber-Anweisung nicht im Home-Office arbeiten will, kann nicht wegen Arbeitsverweigerung gekündigt werden. Auf ein entsprechendes Urteil (Az.: 17 Sa 562/18) verweist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Im verhandelten Fall hatte ein Ingenieur geklagt. Sein Arbeitgeber hatte ihm nach einer Betriebsschließung angeboten, seine Tätigkeit künftig im Home-Office zu verrichten. Der Ingenieur war dazu nicht bereit, woraufhin ihm sein Arbeitgeber kündigte. Das Gericht erklärte die Kündigung jedoch für unwirksam und begründete seine Entscheidung damit, dass der Vertrag des Ingenieurs keine Regelungen zur Änderung seines Arbeitsorts enthielten.

(dpa)
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