Verbrauchertipp Bei Gemeinschaftskonto haften alle Inhaber

Berlin · (dpa) Richten Paare ein gemeinsames sogenanntes Oder-Konto ein, kann jeder Kontoinhaber ohne Mitwirkung des anderen darüber verfügen. Überziehe einer der Partner das gemeinsame Konto, könne die Bank jedoch von dem anderen Kontoinhaber die gesamte Rückzahlung verlangen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken.

Allerdings kann jeder Kontoinhaber jederzeit die Befugnis des anderen, einzeln über das Guthaben zu verfügen, widerrufen.

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