Wem gehört Kunst im Müll? Geldstrafe für Diebstahl aus Gerhard Richters Altpapier

Köln · Gericht verurteilt einen Mann zu 3150 Euro Geldstrafe, weil er vom Künstler entsorgte Arbeiten mitnahm.

Weil er weggeworfene Skizzen aus dem Altpapier des Künstlers Gerhard Richter gestohlen hat, muss ein Mann eine Geld­strafe zahlen. Das Kölner Amtsgericht verurteilte den 49-Jährigen am Mittwoch zur Zahlung von 3150 Euro (90 Tagessätze zu je 35 Euro). Richter hatte die vier Bilder, die er für misslungen hielt, in die Altpapiertonne vor seinem Haus geworfen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Skizzen im Juli 2016 mitgenommen hatte und sie verkaufen wollte.

So bot er zwei der Bilder einem Münchner Auktionshaus an – das die Werke zwar zunächst annahm, allerdings ein Echtheits-Zertifikat vom Gerhard Richter Archiv in Dresden verlangte. Als der Angeklagte dort drei der gefundenen Bilder vorlegte, war für den Leiter des Archivs, Dietmar Elger, gleich klar: „Sie waren zweifellos echt.“ Allerdings sei ihm die Sache merkwürdig vorgekommen, sagt Elger als Zeuge aus. Auch wenn die unsignierten Bilder auf dem legalen Kunstmarkt laut Elger nicht verkäuflich seien, seien sie nicht wertlos, sagte die Richterin. Der genaue Wert sei aber nicht zu ermitteln, laut Anklage liegt er geschätzt bei rund 60 000 Euro.

Der 49-Jährige hatte bei der Polizei ausgesagt, der Papiercontainer sei bei einem Sturm umgefallen. Die Bilder hätten deshalb nicht in der Tonne, sondern auf der Straße gelegen. Nach Auffassung des Gerichts waren die Skizzen dennoch nach wie vor Eigentum des Künstlers. „Er hatte den Willen, die Bilder zu entsorgen“, sagte die Richterin.

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