Immobilien Baumängel lassen den Fiskus kalt
München · Wenn bei einem selbstgenutzten Haus nach Ablauf der Gewährleistungsfrist Baumängel auftreten, können diese nicht nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.
13.09.2018
, 20:38 Uhr
Das entscied der Bundesfinanzhof (Az.: VI B 106/17). Baumängel seien nicht unüblich. so die Richter.