Immobilien Gericht: Ein Eiscafé ist kein Laden
Frankfurt · Erlaubt die Teilungs-Erklärung einer Eigentümergemeinschaft, Räume im Erdgeschoss als „Laden“ zu nutzen, so darf darin kein Eiscafé betrieben werden. Diese Auffassung vertrat das Landgericht Frankfurt/Main (Az.: 2/13 S 138/17). In einem Laden gehe es weniger laut zu als in einem Café.
21.02.2019
, 20:02 Uhr