Bundesgerichtshof Zweiter Zaun zum Nachbarn nicht zulässig

Karlsruhe · Wenn schon ein Zaun vorhanden ist, kann nicht einfach ein zweiter dazu gebaut werden, ohne den Nachbarn zu fragen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 42/17). Denn das äußere Erscheinungsbild der Grenzanlage werde durch den zweiten Zaun einseitig verändert.

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