Grenzüberschreitende Probleme bei Rentenbezug Probleme bei Witwenrente aus Lothringen

Saarbrücken · Der Grenzgänger-Status ihres verstorbenen Mannes stellt eine SZ-Leserin vor administrative Herausforderungen.

Es ist ja schon traurig genug, wenn der Mann nach 36 Jahren Ehe stirbt. Fast ein Jahr nach dem Verlust ihres Gatten hat die Mutter einer SZ-Leserin aus dem Regionalverband Saarbrücken nicht nur mit Trauer, sondern auch mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Ihr Mann, ein Franzose, war überwiegend im Bergbau tätig. Und mit der Bezahlung der Witwenrente aus Frankreich läuft es schleppend.

Diese Frau, die lieber anonym bleiben möchte (Name ist der Redaktion bekannt), bekommt von der französischen staatlichen Bergbau-Rentenkasse eine Witwenrente von knapp 660 Euro monatlich. Davon werden 24 Euro für die Krankenversicherung automatisch abgezogen. Dabei ist die Witwe selbst in Deutschland krankenversichert. „Es sind vielleicht nur 24 Euro, doch wenn man so wenig Rente bekommt wie meine Mutter, macht dieses Geld schon einen Unterschied“, sagt ihre Tochter, die versucht, bei den verschiedenen Einrichtungen die Rechte ihrer Mutter zu vertreten. Dass die Krankenversicherung doppelt bezahlt wird, ist nicht zulässig. Für die französische Kasse ist ein solcher Fall aber eher die Ausnahme. Um dies zu korrigieren, muss sie darüber durch den Betroffenen oder seine Krankenversicherung informiert werden. Das Formular E 104 verhindert dann eine doppelte Zahlung der Beiträge. Soweit ist die SZ-Leserin mittlerweile auch gekommen, doch es kostete sie ziemlich viele Nerven. „Meine Mutter ist 81, das ist für sie zu schwer, sich darum zu kümmern und mein Mann und ich, die keine Grenzgänger sind, sind mit den Formalitäten nicht vertraut“, sagt sie. Nachdem die deutsche Kasse das Formular nach Frankreich geschickt hatte, reagierte die dortige Kasse schnell. Prinzipiell hat diese aber sechs Monate Zeit, um die Änderungen umzusetzen.

Doch vielleicht steht ihrer Mutter sogar mehr Geld zur Verfügung. Denn ihr verstorbener Mann hatte bei der Firma Humanis eine Zusatzrente abgeschlossen. Ob und wieviel Geld der Saarländerin in diesem Fall zusteht, ist schwer herauszufinden. Denn bevor er sie heiratete, war ihr Mann bereits verheiratet und geschieden worden. „Uns wurde gesagt, dass wir Informationen über die frühere Ehefrau beschaffen müssen, um zu berechnen, wieviel meine Mutter bekommt“, erzählt die SZ-Leserin. „Das haben wir mit großer Mühe gemacht, weil wir keinerlei Kontakte zu dieser Frau hatten. Das hat auch lange gedauert. Als wir dann diese Informationen mitgeteilt haben, wurde uns gesagt, dass die Frist verstrichen sei.“ Ohne sich zu diesem speziellen Fall zu äußern, versicherte Frédéric Roullier, Leiter des Fachbereichs Rente bei Humanis, gegenüber der SZ: „Im Allgemeinen zahlen wir die Hinterbliebenenrenten innerhalb kurzer Zeit aus. Wir haben keine unerledigten Fälle, auch nicht bei Grenzgängern.“

Bei Streitigkeiten mit einem Unternehmen aus dem Nachbarland ist der Rechtsweg nicht selten unausweichlich. Doch die Betroffenen sollten sich vorher informieren, ob ihre deutsche Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für ein Verfahren in Frankreich trägt. Wie bei unserer Leserin ist dies nämlich oft nicht der Fall. Eine weitere Anlaufstelle für deutsch-französische Streitigkeiten ist das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl. Durch das Hochladen des interaktiven Beschwerdeformulars, das von der Europäischen Kommission erstellt wurde, können sich die Saarländer den Weg dorthin zunächst sparen.

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