Gemeinde Spiesen-Elversberg Gemeinde versendet keine Abgabenbescheide

Spiesen-Elversberg · Die Gemeinde Spiesen-Elversberg verschickt für das Haushaltsjahr 2019 grundsätzlich keine Abgabenbescheide. Dies betrifft Grundsteuer, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren. Die Grundsteuer A und B wird durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Selbstverständlich erhalten Abgabenpflichtige, deren Festsetzung von der des Vorjahres abweicht, einen geänderten Bescheid. Das teilt die Gemeinde mit.

Die Zahlungen sind deshalb zu den im letzten Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen zu leisten. In der Regel sind dies der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Jahres. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird der jeweils fällige Betrag automatisch vom Bankkonto abgebucht.

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