Verbrauchertipp Bei Messeverkäufen kein Widerrufsrecht

Rostock · (dpa) Hat ein Unternehmer regelmäßig einen Stand auf einer Messe, gilt der Messestand als Geschäftsraum. Dann gebe es für Messegeschäfte kein Recht auf Widerruf, informiert die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Unter bestimmten Umständen steht dem Kunden aber doch ein Widerrufsrecht zu. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ihn der Händler in einiger Entfernung des Messestandes persönlich angesprochen und zum Messestand geführt hat, wo dann das Produkt vorgestellt und der Vertrag abgeschlossen wurde. Verbraucher sollten auf Messen nur Verträge schließen, wenn sie sich ganz sicher sind.

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